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Europäischer Gerichtshof:Genmais Honig nur noch mit Zulassung

Lange war der Verkauf von Honig, welcher Spuren von Genmais enthielt sehr umstritten und sogar teilweise verboten. Nun gibt es jedoch ein Urteil vom europäischem Gerichtshof, der Imker aufatmen lässt.

So dürfen die Imker den Honig mit Spuren von Genmais weiterverkaufen, allerdings muss dieser gekennzeichnet sein.

Alle Imker können sich glücklich schätzen, denn nur durch eine Klage von einem Imker aus Augsburg, wurde dieses Urteil gefällt. Dieser hatte sich das Ganze nicht länger gefallen lassen und Klage erhoben.

Es gibt jedoch noch eine kleiner Einschränkung. Sollte der Honig Spuren von Genmais erhalten, welcher nicht für die Ernährung zugelassen worden ist, so darf dieser nicht weiterverkauft werden. Diese Einschränkung ist jedoch auch sehr umstritten. Der Imker kann nicht beeinflussen, wo sich die Bienen aufhalten.

So kann es sein, dass Bienen sich in Genmais aufhalten und winzige Spuren von Genmais auf den Haaren der Bienen gelangt. Dieses kann dann in den Bienenstock gelangen. Das Ganze passiert jedoch völlig unbewusst, da der Imker kein Einfluss hat, wo die Bienen Ihren Nektar holen.

Als Fazit sei zu sagen, dass das Urteil eigentlich nur für den Kunden von Honig interessant ist, denn so wird auf jeden Fall der Honigverkauf für den Kunden sehr transparent. Gerade für Menschen, die genmanipulierte Nahrung ablehnen ein sehr gutes Urteil.

 

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